EU ermittelt gegen Google wegen Android

Heute gab die Europäische Kommission via Pressemledung bekannt, dass man derzeit ein Wettbewerbsverfahren gegen den Suchmaschinen-Betreiber Google führt. Hintergrund ist offenbar, dass Google seine Marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um eigene Dienste zu vermarkten.

Europakomissarin Margrethe Vestager, Foto: AP

Microsoft kennt die EU-Wettbewerbshüter schon. Auch die Redmonder wurden einst dafür bestraft, den Internet Explorer mit Windows auszuliefern, was aufgrund der Marktbeherrschenden Stellung als rechtswidrig aufgefasst wurde. Die horrenden Strafen der EU könnten nun auch Google treffen. Denn heute wurde bekanntgegeben, dass man neben der Preisvergleichsfunktion von Google.com auch Android unter die Lupe nimmt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:

…Außerdem habe ich eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google in Bezug auf mobile Betriebssysteme, Apps und Dienste eingeleitet. Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte spielen im täglichen Leben vieler Menschen eine immer wichtigere Rolle. Ich möchte sicherstellen, dass die Märkte in diesem Bereich sich entwickeln können, ohne dabei von einem Unternehmen durch wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden.“

Die EU-Kommission erklärte: “Die meisten Smartphone- und Tablet-Hersteller verwenden das Betriebssystem Android in Kombination mit einer Reihe Google-eigener Anwendungen und Dienste. Diese Hersteller treffen mit Google Vereinbarungen, um das Recht zu erhalten, auf ihren Android-Geräten Google-Anwendungen zu installieren.”

Bei ihrer Untersuchung werde sich die Kommission auf die Frage konzentrieren, ob Google gegen EU-Kartellrecht verstoßen habe, “indem es die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste zum Nachteil der Verbraucher und der Entwickler innovativer Dienste und Produkte behindert hat”.

Google könnten Strafen von bis zu 6,6Mrd Euro drohen.

18 Responses

  1. tom sagt:

    Es ist schon etwas fragwürdig. Da arbeitet ein Unternehmen jahrelang “gut” und wird dann abgestraft. War schon bei Microsoft der Fall. Sie haben das Betriebssystem entworfen, sie haben den IE entworfen. Und weil sie IHREN Browser auf IHREM System mitauslieferten, wurden sie abgestraft. Wie sah das dann bei Apple aus? Richtig, die konnten weiterhin den Safari-Browser mitliefern und hatten keine Klage.

    Auch wenn ich google mittlerweile nicht mehr mag (scannen die persönlichen Mails für gezieltere Werbung, das darf nicht wahr sein!), so muss ich sagen…sie haben die Suchmaschine so weit gebracht. Wer sie nicht nutzen will, kann was anderes nutzen.

    • Tobias sagt:

      Du hast einerseits recht. Aber. Wenn eine Firma einen hohen Marktanteil in einem Bereich hat, sollte man da schon auf die Finger kloppen.
      Vor allem hat google Harte kriterien um bspw. den Playstore installieren zu dürfen. Wer das will muss auch Maps und Youtube etc mit installieren. Ob er will oder nicht. Sind halt alles so Geschichten. Ich mein dafür kriegt die EU Geld, also sollen se ruhig vorgehen gegen die Großen. Schweinerei find ich nur dass sie nicht gegen Apple vorgehen, die das ja ähnlich machen. Und sie halten sich auch nicht an Standards wie Garantiezeiten oder Steckernormen.

      • GinkgoDragon sagt:

        Apple ist nunmal kein Großer, auch wenn sie sich so geben und ich sie auch nicht mag. Das sich Apple über Standards und Normen hinwegsetzen kann wurmt mich auch. Aber zurück zu Google. Entscheidend sind die Marktanteile – da dominiert Android statistisch und real durch Knebelverträge. Und Microsoft hat’s damals auch nicht ruiniert, aber dem PC-Nutzer mehr Wahlfreiheit gebracht. Ich begrüße alle Aktionen der Wettbewerbshüter, sie tun selten zu viel …

        • Gast via App sagt:

          Amen

        • THans sagt:

          Definiere doch mal “Großer” ? knapp 1Mrd iOS Geräte reichen nicht um “Groß” zu sein? Und natürlich hält man sich an Standards ( anders wie MS z.B. mit seinem IE, Silverlight, .net etc ) und man stellt Standards wie USB-C sogar zur Verfügung. Und wenn Dir als Unternehmen bestimmte Standards wie upnp nicht ausreichen, dann musst Du halt etwas eigenes bauen – so wie MS es mit FAT, FAT32 und NTFS getan hat, weil die anderen Dateisysteme nicht den Ansprüchen genügten. und FAT/NTFS ist kein Standard.

          Oder MS Netbeui? dank Internet müssen wir uns damit nicht mehr rumplagen, letztlich war es aber der Versuch von MS das was FAT für Dateisyteme ist auch in der Netzwerkumgebung durchzusetzen.

          Und machen wir uns nichts vor – ALLE Hersteller ( inkl Apple ) probieren auf diese Art und Weise sich etwas zu sichern

      • THans sagt:

        Du erzählst mal wieder Blödsinn – wo hält sich Apple den nicht an Garantiezeiten???? Du bekommst 24 Monate Gewährleistung ( und nur diese steht Dir gesetzlich zu ) und on Top noch ein Jahr Herstellergarantie ( diese ist absolut Freiwillig! ) In Italien wurde Apple vorgeworfen es nicht korrekt formuliert zu haben.

        Und auch was die Stecknorm angeht, erst schlau machen dann meckern! Die entsprechende EU Richtlinie gilt erst ab 2017 und es geht dabei um ein einheitliches Ladegerät! Und schon ohne diese Blöde Richtlinie haben wir diese bereits Heute oder kennst Du einen Hersteller der etwas anderes ausliefert wie ein 230V auf USB Stecker?
        Es geht rum die alten proprietären Adapter wie z.B. Nokia oder Siemens hatte

    • THans sagt:

      Naja “Gut Arbeiten” kann man auch von diversen Seiten sehen – nur weil das Konzept erfolgreich war, heißt ja noch lange nicht das “Gut gearbeitet” wurde. MS hat sehr viel mit Lobby-Arbeit erreich und machen das auch heute immer noch – Du musst nur mal schauen was in München derzeit abgeht.

  2. tom sagt:

    @THans: Ja, in der Theorie bekommst du schon 2 Jahre Garantie. In der Praxis weigert sich Apple aber, mehr als 1 Jahr Garantie zu geben. Weiss nicht, wie das bei Euch ist, aber in der Schweiz schreibt Apple sogar entgegen dem Gesetz in die AGB’s, dass sie die Garantieverpflichtung nur auf 1 Jahr begrenzen.

    Meiner Meinung nach kann und darf sich Apple hier nicht dem Gesetz entgegen setzen. Doch gegen Apple geklagt hat bisher (komischerweise!) niemand!

    • THans sagt:

      Nochmal

      Du bekommst 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG – das kann kein Hersteller einschränken und ist gesetzlich geregelt

      GARANTIE ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und da gibt Apple 1 Jahr

      Bei einer Garantie kann ein Hersteller zudem noch nach Lust und Laune einschränken oder Bedingungen formulieren – z.B. bei einigen Autoherstellern: Garantie gegen durchrosten – oder bei einigen Elektronikherstellern – Garantie auf alles außer Lüfter/Netzteil und Akku.

      Darum ist es auch nicht komisch das noch keiner dagegen geklagt hat – Dazu kann ich Dir aus persönlichen Erfahrungen sagen das Apple ziemlich kulant ist, vorausgesetzt Du bist in einen Store direkt von Apple und nicht von einem Partner wie Gravis und Co

      • Stony sagt:

        Also THans dann kläre uns alle mal über diese Gewährleistung … Sorry Garantieaussage auf.

        http://store.apple.com/Catalog/de/Images/ipodwarranty.html

        Für alle die keine Lust habe nachlesen von Apples Garantieaussage. Zitat:UMFANG DER GARANTIE

        Die Gewährleistungsverpflichtungen von Apple für dieses Hardware-Produkt sind gemäß nachfolgenden Bestimmungen beschränkt:

        Apple Inc. („Apple“) gewährleistet, dass dieses Hardware-Produkt frei ist von Material- und Herstellungsfehlern, und zwar für die Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des ersten Kaufs („Gewährleistungsfrist“).

        Das verkauft Apple jedoch als Garantie! Denn es ist unter Beschränkte Garantie zu lesen????

        Da ja THans ein ganz pfiffiger ist kann er ja Apple über die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie mal aufklären oder!

        • Tobias sagt:

          Genau das meinte ich, danke Stony.
          Laut EU sind 2 Jahre GARANTIE Pflicht

          • Stony sagt:

            Nein Tobias. 2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich vorgeschrieben. Garantie ist etwas freiwilliges. Gewährleistung bezieht sich auf Sach- und Rechtsmängel eines Produktes. z.B. ein Mangelhaftes Produkt. So ist auch der fest verbaute Akku ein Sachmangel der im Rahmen der Gewährleistung kostenlos auszutauschen ist! Eine Garantie ist wiederum eine freiwillige Zusage des Herstellers zu Produkteigenschaften über einen bestimmten Zeitraum. Auch hier nehme ich mal den Akku. Wenn der Hersteller eine Garantie von 1 Jahr auf den Akku gibt so wäre ein kostenloser Ersatz innerhalb dieses Zeitraums zu tätigen.
            Ganz wichtig. Nach Rechtsprechung ist zwischen Gewährleistung und Garantie eindeutig zu unterscheiden und ganz wichtig, Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen und genau das versucht Apple in allen seinen Aussagen immer wieder. Auch auf der offiziellen Appleseite. Daher wird Apples auch jedes Jahr immer wieder von der EU verwarnt und Apple ändert den Text zur Gewährleitung und Garantie für eine kurze Zeit um wieder den alten bzw. einen ähnlichen einzusetzen.
            Kurzum. Wenn jemand so wie Apple schreibt das die Gewährleistung nur 1 Jahr ist und durch die Garantie abgedeckt wird ist das Irreführung. Das gleiche gilt auch für den Text zu den Gewährleistungen und Garantien bei z.B. iPhone da dort eindeutig geschrieben steht das die Gewährleistung eine zusätzliche Leistung für den Verbraucher neben der Garantie darstellt. So steht auch unter der Zusammenfassung Zitat: Die obenstehende Zusammenfassung (Gewährleistung und Garantie) unterliegt jeweils den vollständigen Geschäftsbedingungen für die auf ein Jahr beschränkte Garantie von Apple. Zitat Ende.
            Und das ist zweifelsfrei eine Irreführung auch wenn später nochmals auf die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hingewiesen wird. Mal sehen wann sie erneut von der EU Abgemahnt werden …

          • THans sagt:

            Ich weiß btw auch nicht wo Du den Link ausgegraben hast, aktuell ist bei Apple-Store folgendes verlinkt

            http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

            ich ich meine das ist auch das Ergebnis der EU Beschwerde

          • Stony sagt:

            Wie du siehst ist Apple bei weiten nicht so sauber als sie immer tun, denn Du kannst nicht behaupten das mein Link falsch ist. Es ist ein gültiger und Originaler Apple Link! Eine Firma, mehrere Aussagen! Echt interessant oder!

          • THans sagt:

            @Stony

            Es ist eigentlich sogar noch besser – zu 2 Jahren Gewährleistung ist der Händler der Dir das Produkt verkauft verpflichtet nicht der Hersteller des Produktes! Das Apple in diesem Fall Beides ist, muss nicht immer so sein. Im B2B kannst Du so etwas schon nochmal deutlich einschränken und dann kann u.U. der Händler auf so etwas kleben bleiben. Häufig findet man sowas bei Asiatischen Herstellern.

            Dazu kommt eine Produkthaftung für die ggf auch der Direktimporteur grade stehen muss

            Trifft aber für die großen Hersteller von Smartphones eher nicht zu

          • Stony sagt:

            Das Problem bei technischen Artikeln wie z.B. Smartphones liegt beim Hersteller darin das er fast keine Garantie mehr geben kann da aufgrund der vorherigen Zulassung schon die Bedingungen für eine Gewährleistung sehr genau genau abgegrenzt werden. Hier bleibt fast nur Raum für Garantien die auf die Gewährleistung aufsetzen und die ggf. verlängert, Bei Apple ist es ja leider genau umgekehrt. Hier wird eindeutig versucht die gesetzliche Gewährleistung auszuhebeln. Welche Mehrleistungen bekommen ich denn mehr von Apple bei einer Garantie im vergleich zu einer Gewährleistung? Keine, eher weit weniger Leistungen!

        • THans sagt:

          Stony – genau dafür haben Sie ja in Italien schon auf den Deckel bekommen und das völlig zurecht

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